Entleih-Gebühren für Großspiel-Geräte


  • Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3,00 €.
    Zusätzlich werden Gebühren entsprechend der nachstehenden Tabelle erhoben.
    Es zahlen Personen und Organisationen aus:
  Preisgruppen
A B C
Gemeinden
mit Vertrag
Gemeinden
ohne Vertrag
im Kreis PI
Gemeinden
ohne Vertrag
außerhalb d. Kreises PI
  je Gerät von bis 2,50 € bis 5,50 €

3,50 € bis

9,50 €

4,00 € bis 13,50€

  für den Einsatz eines
  Bundefreiwilligen pro

  Stunde

13,00 € 15,00 € 17,00 €
  je Transport je Strecke 1,00@ pro km min.15,00 €

Zur Zeit sind Lieferungen aus personellem Engpass kaum möglich. Bitte haben Sie Verständnis und versuchen, die Abholung und Rückgabe selber zu organisieren.

  • die Preise richten sich nach Anschaffungs- und Instandhaltungskosten
  • Sofern Vereinsmitglieder für private Feste Spielgeräte ausliehen, zahlen Sie zweimal im Jahr nur 50% der Gerätegegebühren.
  • Bundesfreiwillige können bei privaten Festen nicht eingesetzt werden.
  • Bei Nichtabholung der Geräte werden die Gebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. Wurden Reservierungen abgeholt aber nicht genutzt, müssen die kompletten Gebühren gezahlt werden. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 3 Tage vorher möglich, danach fallen 50% von dem Reservierungswert an.
  • Ein Rechtsanspruch auf Erhalt der vorbestellten Spielgeräte besteht nicht.
  • Die Gebühren sollen bei Abholung der Spielgeräte bar bezahlt werden. Außerdem ist vom Entleiher eine Kaution in Höhe von 25,00€ zu hinterlegen.
  • Der Entleiher verpflichtet sich, die Geräte sorgfälltig zu behandeln und sie sauber, trocken und ordentlich zusammengelegt wieder zurückzugeben. Er haftet unabhängig vom Verschulden bei Verlust des Materials oder bei Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Er hat dann die Reparatur- bzw. die Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
  • Reinigungsgebühren werden in Höhe von 3,00€ für jedes verschmutze Gerät erhoben.
  • Werden die vereinbarten Rückgabetermine nicht eingehalten, ist eine Verzugsgebühr von 10,00€ zu zahlen.